Ehrenamtskarte Baden-Württemberg

Ehrenamtskarte

Baden-Württemberg will mit der Einführung der Ehrenamtskarte die Anerkennung und Wertschätzung für die freiwillig Engagierten im Land zum Ausdruck bringen. Sie wird ab 1. August 2023 ein Jahr lang in ausgewählten Modellkommunen (Landkreis Calw, Ostalbkreis, Freiburg und Ulm) eingeführt. Ziel ist, eine landesweit gültige Ehrenamtskarte einzuführen.

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können dann von ermäßigten Eintritten in verschiedenen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen profitieren. Erhalten kann man die Karte, wenn sich Freiwillige seit mindestens einem Jahr mit mindestens 200 Stunden unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl einsetzen und aktiv sind oder wenn sie sich seit kurzem mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt einbringen. Der Einsatz muss im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld, stattfinden und darf nicht entlohnt werden. Bestimmte Personengruppen haben einen garantierten Anspruch auf die Ehrenamtskarte, so z.B. Aktive bei der Feuerwehr, THW, Freiwilligendienstleistende.

Vorläufer

In verschiedenen Kommunen Baden-Württembergs gibt es das Modell bereits seit längerem: In Ulm gibt es z. B. die FreiwilligenCard (mehr Informationen hier) oder in Biberach den Stadtpass (mehr Informationen hier). Inhaber einer solchen Karte bzw. eines solchen Passes profitieren von reduzierte Eintritten, Gutscheinen und Rabatten in verschiedenen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.

In anderen Bundesländern und Kommunen gibt es ähnliche Umsetzungen, bei denen jedoch unterschieden werden muss zwischen förmlichen Nachweisen des Engagements und Karten für dessen Anerkennung. In der Regel werden dabei die Landes-Initiativen zur Ehrenamtskarte jeweils regional umgesetzt.

Herausforderung

Ein wesentlicher Teil bei der Einführung einer Ehrenamtskarte ist die Gewinnung von Kooperationspartnern, die bereit sind, Karteninhabern Vergünstigungen zu gewähren. Ebenso wird eine Infrastruktur zur Bearbeitung der Anträge, Ausstellung und für Anfragen benötigt.

Ehrenamtskarte ist Teil einer Wertschätzungskultur und kein Alibi

Ehrenamt und freiwilliges Engagement bedarf der kontinuierlichen und sachgerechten Unterstützung aller Träger und Kommunen und darf sich nicht reduzieren auf die Ausgabe von Ehrenamtskarten. Zudem sollten die Vergünstigungen attraktiv sein, ihr Erhalt muss möglichst wenig bürokratisch gestaltet werden.

Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte Baden-Württemberg findest du auf der Website des Sozialministeriums Baden-Württemberg: Ehrenamtskarte: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).

Thomas Münsch, im Juni 2023


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